Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Gültig für alle Rechtsgeschäfte zwischen PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH (Geschäftsführer Mag. Peter Morri und Jörn-Michael Witt)  und Dritten (kurz Vertragspartner / Kunde / Käufer)

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1. PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. schließt Verträge mit seinen Vertragspartnern – auch ohne Bezugnahme im Einzelfall – ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen eines Vertragspartners gelten nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Erfolgt eine solche Zusendung von Bedingungen des Vertragspartners, verzichtet dieser auf daraus entspringende Rechtswirkungen. Die AGB bleiben auch bei allfälliger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen gültig.

2. Die Verträge werden mündlich, schriftlich und über den Onlineshop abgewickelt und gelten hierfür diese AGBs.

3. Jegliche Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung der AGB oder von Verträgen zwischen PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. und Vertragspartnern bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch vom Abgehen vom Schriftformerfordernis.

4. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. zurechenbaren Personen nicht bevollmächtigt sind, Erklärungen abzugeben, die von diesen AGB oder sonstigen Erklärungen von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. abgehen.

5. Mündliche Erklärungen sind nur insofern wirksam, als sie von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. firmenmäßig schriftlich bestätigt werden.

6. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die AGB insoweit, als sie nicht zwingendem Recht widersprechen.

7. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren.

 

II. Vertragsabschluss

1. Angebote von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. sind grundsätzlich freibleibend und auch nach Einlangen der Stellungnahme des Vertragspartners hierzu für PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. abänderbar oder widerrufbar. Alle Angaben im Onlineshop Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind ebenfalls unverbindlich.

2. Technische, farbliche und formmäßige Änderungen oder Abweichungen von Vorgaben aller Art sind vom Vertragspartner ohne Anspruch auf Preisänderung zu akzeptieren, sofern sie dem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen.

3. Alle von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer und beinhalten keine Kosten der Einführung. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse sowie andere, für die Kalkulation relevante Kosten oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten (Material, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.) verändern, so ist PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH  e.h. berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

4. Der Kunde legt die Waren in den virtuellen Warenkorb und durchläuft den elektronischen Bestellvorgang und schließt mit dem Abschlussbutton ein verbindliches Vertragsangebot an den Verkäufer. Dasselbe gilt, wenn ein Email beim Verkäufer mit einem Angebot bzw. Bestellung des Käufers vorliegt.

5. PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. kann Angebote von Großkunden innerhalb von 7 Werktagen annehmen. Die Frist der Annahme des Angebots beginnt mit Einlangen auf dem Server von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h.

6. Die Aufstellung der Produkte im Online Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. dar, sondern gilt als unverbindlicher Online Katalog. Wenn der Bestellvorgang mit den Produkten vom Warenkorb vom Vertragspartner abgeschickt wird, gibt er eine verbindliche Bestellung auf. Ein automatisches Email bestätigt die Bestellung und gilt dann der Kaufvertrag als angenommen. Wenn der Vertragspartner über Paypal zahlt, kommt der Vertrag bereits mit der Zahlungsanweisung an Paypal zustande.
Bei der Zahlungsart Sofortüberweisung kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an die SOFORT AG zustande.

7. Der Vertrag kann in Deutsch oder Englisch abgewickelt werden.

III. Widerrufsrecht

1.Dem Käufer steht das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu.
2.Siehe näheres in der Widerrufsbelehrung.

IV. Versand

1. Versandbedingungen
Die Lieferung erfolgt nach Österreich, Deutschland, Europa & die Welt über unseren Logistikpartner DHL oder POST.

2. Die Versendung erfolgt nach Eingang am Server von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. innerhalb der folgenden 6 Werktage.

3. Versandkosten (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer)
2.1 Für den Versand in Österreich wird ein Pauschalbetrag von € 4,95 pro Bestellung verrechnet. Ab einem Bestellwert von über € 99,00 ist der Versand in Österreich kostenfrei.

2.2 Bei Nachnahme fallen zzgl. € 4,95 an.

2.3 Versandkosten DHL Express im Überblick:

von Montag bis Samstag bis 31 Kilo € 19,95
vor 9 Uhr + 14,95 EUR
vor 10 Uhr + 6,95 EUR
vor 12 Uhr + 0,00 EUR
von 17-22 Uhr + 19,95 EUR
Sonn- und Feiertagszustellung 34,95 EUR

2.4 Versand in Länder außerhalb von Österreich sind nur gegen Vorkasse, Paypal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung möglich.

 

V.Lieferung, Leistung, Gefahrenübergang, Verzug

1. Erfüllungsort für alle von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. und seinen Vertragspartnern zu erfüllenden Verpflichtungen ist Währinger Straße 39/1/16, 1090 Wien, Österreich.

2. Die Angabe des Vertragspartners zu seinen Daten gilt als Lieferanschrift, wenn nichts anderes vereinbart wird. Der Vertragspartners trägt die Retoursendekosten für eine unzustellbare Lieferung. Dies gilt jedoch nicht, als der Vertragspartners sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn der Käufer den Grund, der zur Rücksendung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er berechtigt an der Annahme der Leistung verhindert war.

3. Ungeachtet der Lieferklauseln gemäß länderspezifischer “Terms and Conditions” geht die Gefahr – auch bei Teillieferungen – jeweils dann auf den Vertragspartner über, wenn die Ware das Auslieferungslager von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. verlässt; wurde die Abholung der Ware bei PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. vereinbart, gilt dies bereits mit termingerechter Bereitstellung.

4. Ein Liefertermin bzw. eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit bei Vertragsabschluss ausdrücklich als solches bezeichnet wurde.

5. Verzögert sich eine Leistung bzw. Lieferung durch einen von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. unverschuldeten Umstand, verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferzeit auch ohne gesonderte Erklärungen angemessen, ohne dass PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. Rechtsfolgen welcher Art auch immer zu verantworten hat – dies selbst, wenn PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. seinerseits bereits mit anderen Verpflichtungen in Verzug ist; bei unangemessener Erschwerung der Auftragsausführung ist PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt.

6. Bei verschuldetem Verzug von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. kann der Vertragspartner nach Ablauf einer schriftlich – unter Hinweis auf die Rechtsfolgen – gesetzten angemessenen, mindestens vierwöchigen Nachfrist entweder Erfüllung verlangen oder den Rücktritt erklären.

7. Soweit rechtlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche – dies jedenfalls jedoch im Falle einer leichten Fahrlässigkeit – aufgrund eines Verzuges auf Seiten von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH  e.h. ausgeschlossen.

8. Bei Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung erlöschen alle vertraglichen Verpflichtungen. Ist die Unmöglichkeit – aber auch ein Liefer- bzw. Leistungsverzug – durch Nichtlieferung bzw. verspätete Lieferung eines Zulieferers von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. bedingt, steht dem Vertragspartner jedenfalls kein Schadenersatzanspruch zu.

9. PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber auch Teilrechnungen zu legen.

10. Von außen sichtbare Beschädigungen bzw. Fehlmengen bei gelieferten Waren sind durch den Empfänger bei der Übernahme bei sonstigem Rechtsverlust schriftlich festzustellen; die Annahme kann deshalb nicht verweigert werden.

11. Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäße Ware bzw. Leistung nicht am richtigen Ort oder zur richtigen Zeit an, kann PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. auch unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei Gefahr in Verzug kann PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. nach ihrer Wahl eine Einlagerung oder eine Verwertung “bestens” auf Rechnung und Kosten des Vertragspartners vornehmen, ohne ersatzpflichtig zu werden.

 

VI. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung

1. Soferne der Vertrag nichts anderes vorsieht, ist das gesamte Entgelt sofort bei Bestellung abzugsfrei fällig; ein Skontoabzug ist unzulässig. Im Einzelfall gewährte Rabatte aller Art einschließlich Skonti begründen keine Ansprüche des Vertragspartners auf zugkünftige Gewährung derselben. Der Vertragspartner darf mit seinen Forderungen nicht gegen Forderungen von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH. aufrechnen. Zahlungen kann PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. – ungeachtet ihrer Widmung – nach freier Wahl auf ihre offenen Forderungen anrechnen.

2. Zahlungsmöglichkeiten für In- und Ausland:

a. Vorkasse per Überweisung: IBAN/BIC auf unser Konto. Nach vollständiger Gutschrift auf unserem Konto versenden wir die Bestellung.
b. PayPal: Versendung nach Eingang auf PayPal Konto
c. Sofortüberweisung: IBAN/BIC erhalten PIN und TAN. (gilt nur für Bestellungen aus folgenden Ländern: Belgien, Niederlande, Österreich, Schweiz)
d. Kreditkarte: Bei Belastung erfolgt Versendung

3. Der Preis beinhaltet noch keine Transportkosten. Diese werden am Ende des Bestellvorgangs vor der Bezahlung für den jeweiligen Versendungsort angezeigt. Diese können auch vorher der jeweiligen Liste der Versendungskosten auf der Homepage entnommen werden. Kosten siehe oben unter Versendung.

4. Der Zahlungsverzug tritt ohne gesonderte Erklärung von selbst ein. Verzugszinsen werden in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem 3 Monatseuribor p.a. vereinbart; ein allfälliger höherer Schade ist zu ersetzen.

5. Der Vertragspartner ist für den Fall des Verzuges verpflichtet, sämtliche PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. entstehenden Mahn- und Betreibungskosten einschließlich der Kosten eines Rechtsanwalts oder Inkassounternehmens, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH  e.h. das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 14,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 4,80 zu bezahlen.

6. Sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht an den Waren oder Werken von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. nicht zu.

 

VII.Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen, vorbehaltlosen Zahlung aller Ansprüche von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. aus Warenlieferungen einschließlich Zinsen und Kosten sowie bis zur vollständigen Erfüllung aller sonstigen gegenwärtigen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen des Vertragspartners bleiben die gelieferten Waren oder Werke (kurz: Vorbehaltsware) im unbeschränkten Eigentum von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h.. Der Vertragspartner hat von sich aus auf seine Kosten alle Handlungen zu setzen, die zur Begründung und Erhaltung des Eigentumsvorbehaltes nötig sind.

2. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware oder Belastung derselben mit Rechten Dritter welcher Art auch immer ist nur mit ausdrücklicher – jederzeit formlos widerrufbarer – Zustimmung von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. zulässig. Der Vertragspartner hat seine Abnehmer jedenfalls auf den Eigentumsvorbehalt von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. hinzuweisen. Die Zustimmung erlischt automatisch im Falle einer Insolvenz oder Exekutionsführung. Unabhängig davon bietet der Vertragspartner bereits hiermit für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren unwiderruflich an, alle daraus entstehenden Forderungen an PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. zur Befriedigung zahlungshalber abzutreten. PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. kann dieses Abtretungsanbot jederzeit ohne zeitliche Begrenzung bei Kostentragung durch den Vertragspartner annehmen und ist zur Einziehung berechtigt.

3. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme der gelieferten Vorbehaltswaren ist der Vertragspartner auf seine Kosten zur Verständigung von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. und Wahrung deren Eigentums verpflichtet. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung, der Zahlungseinstellung, der Exekution auf eine Vorbehaltsware oder seiner Insolvenzeröffnung hat der Vertragspartner alle Vorbehaltswaren sofort an PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. zurückzustellen; die Zurücknahme derselben ist ohne anders lautende Erklärung nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. Wird die Vorbehaltsware von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. ausgesondert, so kann sie eine Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners vornehmen.

VIII.Gewährleistung

1. Soferne nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sie beginnt mit Gefahrenübergang zu laufen. Wurde eine gemeinsame Abnahme der Ware vereinbart, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme der Ware. Erfolgt jedoch nicht spätestens 5 Tage nach Gefahrenübergang die gemeinsame Abnahme, so beginnt die Gewährleistungsfrist bereits mit Gefahrenübergang.

2. Mängel oder das Fehlen von Teilen sind binnen acht Tagen bei PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. einlangend mittels eingeschriebenen Briefes – unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung – zu rügen, ansonsten die Ware als vorbehaltlos, ordnungsgemäß und mangelfrei übernommen gilt; diese Frist läuft bei offenen Mängeln ab Gefahrübergang und bei verdeckten ab Entdecken, bei Abnahme sind offene Mängel sofort zu rügen.

3. Die von einem Mangel rechtswirksam verständigte PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. kann ihrer Gewährleistungspflicht nach ihrer Wahl wie folgt nachkommen:

a. Nachtrag des Fehlenden;
b. Nachbesserung der Ware an Ort und Stelle;
c. Aufforderung zur Rücksendung der mangelhaften Ware oder der mangelhaften Teile und Nachbesserung bei PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. oder an einem anderen von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. bezeichneten Ort;
d. Ersatz der mangelhaften Ware;
e. Ersatz der mangelhaften Teile der Ware oder
f. angemessene Preisminderung.

Weitere Verpflichtungen treffen PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. im Rahmen der Gewährleistung – soweit gesetzlich zulässig – nicht.

4. Die Nachbesserung oder der Ersatz ist von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. zumindest 8 Tage im Voraus terminlich bekannt zu geben. Ist der Vertragspartner – ohne den Termin zuvor beeinsprucht zu haben – aus von ihm zu vertretenden Gründen bei diesem nicht anwesend oder hat er durch eigenmächtiges Handeln die Nachbesserung oder den Ersatz erschwert oder unmöglich gemacht, gilt dies als Verzicht auf die Gewährleistungsansprüche.

5. Die Gewährleistung von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. ist ausgeschlossen, wenn sich der Vertragspartner bei Aufstellung oder Verwendung der Ware nicht an die Anordnungen oder allfälligen Betriebsbedingungen von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. gehalten hat, der Mangel durch den Vertragspartner oder durch Dritte verursacht wurde oder diese Manipulationen oder Reparaturen an der Ware oder dem Werk vorgenommen haben.

6. Die Gewährleistung gilt weiters nur für Mängel, die unter Einhaltung der jeweiligen Betriebsbedingungen bei normalem Gebrauch auftreten. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

7. Mangels gesonderter Vereinbarung und soweit gesetzlich zulässig übernimmt PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. keine Gewährleistung für Umänderungen oder Umbauten alter sowie betriebsfremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren.

 

IX.Schadenersatz

1. Im Falle des Schadenersatzes haftet PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ebenso der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner.

2. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für Schäden ebenfalls auf das 10-fache des Bruttobetrages der gelieferten, den Schaden verursachenden Ware beschränkt. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes hafte PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. sowie auch dessen Vor- und Zulieferer nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer im Sinne des Produkthaftungsgesetzes erleidet.

3. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen seinem Abnehmer zu überbinden und ihn über den sachkundigen Gebrauch und die einschlägigen Unfall-Verhütungsvorschriften aufzuklären.

 

X. Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für alle zwischen PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. und ihrem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechtes und denen des UN-Kaufrechtes vereinbart.

2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser Bedingungen abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrag zwischen PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. und ihrem Vertragspartner wird das für Klagenfurt jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. kann jedoch den Vertragspartner auch an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand belangen.

 

XI. Datenverarbeitung

1. Im Zuge der EDV werden alle für die Geschäftsbeziehungen relevanten Daten der Vertragspartner unter Bedachtnahme auf das Datenschutzgesetz gespeichert. PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. ist zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte berechtigt.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.

 

XII.Sonstige Bestimmungen

1. Sollten Bestimmungen der getroffenen Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke vorliegen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Geltung. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem hypothetischen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt oder nach dem Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarung vereinbart worden wäre, wenn der Punkt bedacht worden wäre.

2. PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. kann ihre Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte übertragen; eine Übertragung durch den Vertragspartner ist nur mit Zustimmung von PIMO Produktions- und Vertriebs GmbH e.h. zulässig.

3. Der Rechtsbehelf der Aufhebung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.